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Microsoft Office Home and Business 2021: Rundum gelungen
Microsoft Office Home and Business 2021 löst ein Problem, das viele Nutzer von Computern haben – aber geht auch noch deutlich darüber hinaus. Der kalifornische IT-Konzern gilt als einer der besten Software-Anbieter überhaupt. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Office-Lösungen genügen höchsten Ansprüchen nicht. Weder Pages noch iWork oder Keynote bieten Nutzern die Qualität, mit den Office Home and Business 2021 punkten können.
Office Home and Business 2021 enthält:
- Word Erstellen professioneller Textdokumente im Handumdrehen.
- Excel Intelligente Tabellenkalkulation für die Verwaltung von Informationen.
- PowerPoint Erstellen dynamischer Präsentationen für eine eindrucksvolle Informationsdarbietung.
- OneNote Das digitale Notizbuch für eine überschaubare und gründliche Datenaufnahme.
- Outlook Hier wird Kommunikation leicht gemacht.
- Office Home and Business 2021: Die wirklich komplette Lösung
Microsoft hat mit den 2021er Office-Versionen etwas eingeführt, was viele Nutzer kritisch sehen. Und dies gilt gleichermaßen für die Windows- wie für die Mac-Versionen. Je nach Variante fehlt eine App. Verzichtet wird beispielsweise auf OneNote oder auf Outlook. Wenn Sie Microsoft Office Home and Business 2021 hier bei uns günstig kaufen, müssen Sie sich diese Sorgen nicht machen! Es handelt sich um die wirklich komplette Office-Lösung. Alle typischen Apps für die digitale Büroarbeit sind mit an Bord: Word für die Textverarbeitung, PowerPoint für Präsentationen, OneNote für Notizen, Excel für Kalkulationen aller Art sowie Outlook für Mails und das Termin-Management.
Office 2021: In jeder Hinsicht besser
Office Home and Business 2021 ist in jeder Hinsicht besser als all seine Vorgänger-Versionen. Microsoft hat sämtlichen Apps zahlreiche neue Funktionen spendiert. In PowerPoint können Sie beispielsweise Objekte deutlich einfacher ausrichten. In OneNote lassen sich jetzt Bilder und Videos einfügen. Word wurde mit einer intelligenten Suche ausgestattet. Sie können direkt aus Ihrem Dokument heraus Recherchen im Netz anstellen. Die Integration des Cloud-Dienstes OneDrive gestattet es, dass Sie immer und überall auf Ihre Arbeit zugreifen oder diese mit anderen Nutzern teilen. Die neu eingefügte Vollansicht beseitigte jegliche Ablenkungen von ihrem Bildschirm. Sie können sich auf diese Weise voll auf Ihre Arbeit konzentrieren.
Einer der größten Coups von Office 2021 ist das überarbeitete Design: Es wurde verschlankt und effizienter gestaltet. Sie finden sich spürbar einfacher zurecht. Falls Ihnen der Look allerdings nicht gefällt, gibt es unter „Ansicht“ sowie unter „Extras“ zahlreiche Personalisierungsmöglichkeiten. Lassen Sie Office so erstrahlen, wie Sie es am meisten schätzen!
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.