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- Produktaktivierung für 1 Computer
- Diese Office Vollversion darf sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden
- Geeignet für (Mac OS X 10.10 oder neuer) kein Windows!
- Sprache: Multilingual
Arbeiten wie die Profis
Sie erhalten alle nötigen Anwendungen – Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Outlook –, um professionelle Dokumente zu erstellen, zu präsentieren, weiterzugeben und zu veröffentlichen.
Office auch im Internet
Verwenden Sie Office Online, um die Dateien, die Sie online speichern, zu öffnen, zu bearbeiten und mit anderen gemeinsam in Echtzeit zu bearbeiten. Der Zugriff ist von jedem Gerät mit Internetverbindung und einem unterstützten Browser möglich.
Einfache Dateifreigabe
Speichern Sie Ihre Dateien online, damit Sie auch unterwegs darauf zugreifen und ganz einfach andere einladen können, sie zu kommentieren oder zu bearbeiten.
- Word 2016, Excel 2016, PowerPoint 2016, OneNote 2016, Outlook 2016
- Zeichnen Sie Ihre Ideen so auf, wie es Ihnen am besten liegt: mit der Tastatur, dem Stift oder dem Touchscreen.
- Werden Sie ganz einfach zum Office-Experten: Geben Sie im neuen Feld "Sie wünschen..." auf dem Menüband ein, wobei Sie Hilfe benötigen, und schon erhalten Sie eine entsprechende Anleitung.
- Unter den neuen Designs finden auch Sie genau die richtige Office-Darstellung: Die Designs "Dunkel" und "Dunkelgrau" weisen einen hohen Kontrast auf und schonen so die Augen. Mit dem Design "Bunt" erhalten Sie einen modernen Look, der auf allen Geräten gleich aussieht.
- Beim Lesen unterstützt Sie "Einblicke" auf der Grundlage von Bing. Über diese Funktion werden relevante Informationen aus dem Internet angezeigt, während Sie in einer Office-Datei lesen.
- Die Vorlagen auf dem Startbildschirm nehmen Ihnen den größten Teil der Einrichtung und des Designs ab. So können Sie sich auf Ihre Ideen und Daten konzentrieren.
- Behalten Sie den Überblick über Kommentare in Word-Dokumenten, und markieren Sie sie mit der neuen Schaltfläche "Antworten" als erledigt.
- Fügen Sie Inhalte aus PDFs direkt in Word ein. Öffnen Sie PDFs, und bearbeiten Sie Absätze, Listen und Tabellen wie in den vertrauten Word-Dokumenten.
- Sparen Sie Zeit beim Formatieren von Informationen in Excel. So gewinnen Sie schneller neue Erkenntnisse aus Ihren Daten. Neue Tools erkennen Muster und vervollständigen Daten automatisch.
- Neue, zeitgemäße Diagramme in Excel eröffnen Ihnen mehr Möglichkeiten, Ihre Unternehmensdaten zu analysieren und Erkenntnisse abzuleiten. Excel schlägt Ihnen Diagramme vor, die für Ihre Daten am besten geeignet sind, und zeigt Ihnen eine entsprechende Vorschau an.
- Mit einem Klick können Sie jetzt in Excel einfache Prognosen aus Datenreihen erstellen, um Zukunftstrends zu veranschaulichen.
- Geben Sie Ihre PowerPoint-Präsentation über das Web frei, indem Sie einen Link senden oder den kostenlosen Office-Präsentationsdienst verwenden. So kann Ihr Publikum von überall aus teilnehmen.
- Betten Sie Excel-Tabellen, Diagramme, Audioclips, Videos und fast jede andere Art von Datei in Ihr OneNote-Notizbuch ein. Ihre Notizen werden so gespeichert, dass sie mit OneNote-Apps auf Ihren anderen Geräten synchronisiert sind und auf diesen durchsucht werden können. So können Sie sie von überall aus verwenden und teilen.
- Antworten Sie schneller mit Inlineantworten (Antworten, die direkt im Textkörper der ursprünglichen Nachricht eingefügt werden) in Outlook. Geben Sie Ihre Antwort einfach im Lesebereich ein.
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.