Reaktivierungssupport

Reaktivierungssupport
10,00 €

Lieferung erfolgt Versandkostenfrei per E-Mail

zeitnaher Versand

  • SW10217
Wird oft zusammen gekauft

Preis für beide: 49,00 € *

Wir bieten Ihnen hier Hilfe bei der Reaktivierung Ihrer Software nach Hardwarewechsel bzw.... mehr
Produktinformationen "Reaktivierungssupport"

Wir bieten Ihnen hier Hilfe bei der Reaktivierung Ihrer Software nach Hardwarewechsel bzw. Softwareupdates. Bitte halten Sie dafür Ihren Produktkey bereit und Teamviewer muss installiert sein.

Weiterführende Links zu "Reaktivierungssupport"
Rechtliches

EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):

... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...

Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.

Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen

Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.

Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.

Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Reaktivierungssupport"
28.01.2018

unglaublich guter Service und das auch noch bei dem Preis!! Hier werde ich immer wieder einkaufen.

unglaublich guter Service und das auch noch bei dem Preis!!
Hier werde ich immer wieder einkaufen.

Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Bitte geben Sie die Zahlenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Zuletzt angesehen